Wer ein Haus kauft oder plant ein Haus zu bauen, weiß, dass auch das Grundstück selbst dabei nicht außer Acht gelassen werden sollte. Insbesondere dann, wenn es um die Größe geht, sollte man hier auch sehr große Priorität auf die Vermessung legen. Denn heutzutage ist es keine Seltenheit, dass es Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt, nur weil der Zaun auf dem Nachbargrundstück steht oder ein Baum falsch gepflanzt wurde- und dies nur, weil die Grundstücksfläche gar nicht oder falsch gemessen wurde. Diesem Ärger sollte man möglichst am Anfang aus dem Weg gehen und das Vermessen den Profis überlassen. Die Ergebnisse sollten dann nach Abschluss der Messung sowohl dem Grundbuchamt als auch dem Liegenschaftskataster im Kataster- und Vermessungsamt mitgeteilt werden, was im Normalfall die jeweilige Vermessungsfirma übernimmt. Was die Kosten für eine solche Vermessung angeht, kann der Preis nicht genau bestimmt werden, da dieser zum Einen vom Kaufwert des Grundstückes und zum Anderen auch von den Grenzpunkten in Abhängigkeit steht, welche eventuell erneuert werden müssen.
Die Arten der Vermessung
Es gibt zwei unterschiedliche Arten, die es erforderlich machen, dass Grundstück vermessen zu lassen. Die erste Art ist der Gründstückskauf für die Planung eines eigenen Hauses. Hier muss die Vermessung gleich dreimal erfolgen. Das erste Mal, nachdem das Grundstück gekauft wurde. Das zweite Mal erfolgt während des Baus vom Haus, damit man sicher gehen kann, dass die Gründstücksgrenze stimmt. Und zum letzten Mal kommen die Vermessungsleute dann, wenn das Haus fertig auf Grund und Boden steht. Hier wird dann neben dem Grundstück, auch das Gebäude selbst zusätzlich vermessen. Diese Ergebnisse werden dann auch den jeweiligen Ämtern mitgeteilt. Die zweite Art, die das Vermessen eines Grundstückes notwendig macht, liegt dann vor, wenn eine Grundstücksteilung ansteht. Hier wird einmal vor und einmal nach der Teilung gemessen und die Ergebnisse werden aufgeschrieben.
Diese Unterlagen sind erforderlich
Wer eine Vermessung seines Grundstückes vornehmen lassen möchte, der sollte den amtlichen Lageplan des Grundstücks vorliegen haben Bei einer Hauseinmessung muss zusätzlich vorher die Feinabsteckung erfolgt sein, außerdem muss eine Baugenehmigung vorliegen.
Das gibt es zu beachten
Wer auf Grund eines Grundstückserwerbs eine Vermessung desselbigen durchführen muss, sollte unbedingt Kontakt zum Kataster- und Vermessungsamt, Abteilung der Gemeinde oder der Stadt aufnehmen. Eine Vermessung des Grundstücks sollte nur von ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen werden, um etwaige Vermessungsfehler zu vermeiden. Das Kataster- und Vermessungsamt kann Auskunft darüber geben, wer in der jeweiligen Region fachkundig ist. Hier können auch alle anderen Fragen bezüglich Kosten, Einträgen und Sonstigem geklärt werden.